Zum Inhalt

Überwachen

.ÜBERWACHEN.

Leistungen aus einer Hand anzubieten, heißt für uns auch, die Überwachung von uns geplanter Maßnahmen zu übernehmen. Dies kann sowohl nach Leistungsphase 8 Anlage 10 zu § 34 HOAI 2013 als auch im Rahmen einer fachlichen Oberbauleitung erfolgen.

Zudem bieten wir Ihnen eine baubegleitende Qualitätsüberwachung (= BBQ) an. Die externe Überwachung beginnt im Regelfall mit der im besten Sinne kritischen Prüfung der Planungsunterlagen und setzt sich in der Überwachung Ihrer Baumaßnahme entsprechend dem mit Ihnen vereinbarten Zeitplan fort. Selbstverständlich können die Bausteine auch einzeln oder lediglich bezogen auf bestimmte Schwerpunkte (z. B. Abdichtungsmaßnahmen) beauftragt werden.

Durch eine baubegleitende Qualitätsüberwachung können frühzeitig Fehler erkannt und behoben werden. Das hilft häufig, unnötige Kosten und lange Bauzeiten zu vermeiden. Die ergänzende Beratung der Planungsbeteiligten sorgt dafür, dass eine fundierte Planung Grundlage der Ausführung wird. Nicht zu unterschätzen ist ferner die Rolle eines neutralen Sachverständigen als Schlichter und Streitverhüter, die letztlich allen am Bauprozess Beteiligten zu Gute kommt.